klassenelternsprecher

Gestalten Sie als gewählter Klassenelternsprecher (KES) die Schule Ihres Kindes aktiv mit.  Als gewählter Vertreter der Erziehungsberechtigten einer Klasse sind Sie Bindegliede zwischen den Eltern und den Lehrkräften der Klasse.  Ihre Aufgabe ist es, die Interessender Eltern bei der Bildung und Erziehung ihrer Kinder in der Schule wahrzunehmen. https://www.elternmitwirkung.bayern/klassenelternsprecher/

 

 

1. Klassenelternsprecher

2. Klassenelternsprecher

5a

 Fatih Gülsen  

5b

Stefanie Brandl Mario Hammer

5c

Karl-Heinz Wörlen Pia Nierlein

5d

Xhemaili Gezim Michaela Kreischer

 

   

6a

 Simone Schneider Carolin Dambacher

6b

 Wolfgang Weichenmeier Melanie Straßner

6c

Jutta Nestler  

 

   

7a

 Sandra Hiesinger Michaela Wörle

7b

 Annette Saremba  Simone Neumeyer

7M

 Karin Wiedemann EstherWokert

 

   

8a

 Melinda Trautwein  Mandy Rößler

8b

 Claudia Kahler  Meli Helbig

8M

 Nicola Heinen Claudia Weng

 

   

9a

 Sabine Pietrosante  Sandra Pohlner

9b

 Alexander Karius Valentina Nitschke

9aM

 Janine Linse  Petra Alexy

9bM

 Manuela Hager-Bibl  Jörg Strauß

 

   

10aM

 Diana Volz Lidia Molska

10bM

 Lucia Lierheimer Michaela Volland

 

Zu den Aufgaben als KES gehören v. a. folgende:

  1. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen.
  2. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren.
  3. den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben.
  4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten.

 

Verschwiegenheitspflicht:

KES sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen ebenso wie Elternbeiräte Stillschweigen über ihnen bekannt gewordene Angelegenheiten bewahren. Diese Verpflichtung gilt jedoch nur für sensible Informationen und Tatsachen. Im Zweifel können Sie sich an den Klassenleiter wenden. Falls sich dies aufgrund der information nicht anbietet, wenden Sie sich an den Schulleiter. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach beendigung der Tätigkeit als KES bzw. Elternbeirat.


 

 

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