klassenelternsprecher

Gestalten Sie als gewählter Klassenelternsprecher (KES) die Schule Ihres Kindes aktiv mit.  Als gewählter Vertreter der Erziehungsberechtigten einer Klasse sind Sie Bindegliede zwischen den Eltern und den Lehrkräften der Klasse.  Ihre Aufgabe ist es, die Interessender Eltern bei der Bildung und Erziehung ihrer Kinder in der Schule wahrzunehmen. https://www.elternmitwirkung.bayern/klassenelternsprecher/

 

 

1. Klassenelternsprecher

2. Klassenelternsprecher

5a

Quarti Laura (Celik) Reicherzer Vanessa

5b

Wiederhold Kristina Winter Manuel

5c

 Glaser Mira  Silberhorn Yvonne

5d

 Oneschkiewitz Daniela Askar Ebru

6a

Llutz Stefanie Schmiereck Nicole

6b

Stroot Elke

6c

Steiger Sofie

 6d

Schneider Simone Schlecht Melanie

7a

Dietschmann Ulrike Österle Jasmin

7b

Gerhardt Monika Michel Olga

7c

Schlichterle Tanja

 7m

Nagel Marina Geß Manuela

8a

Gülsen Fatih Vogelsan Natalie

8b

Gallo Marinella

8aM

Holzmann Sandra Müller Virgina
8bM Brandl Stefanie

9a

Kluge Kerstin

9b

Born Nina

9aM

Weichenmeier Heike Staiger Karin

9bM

Nestler Jutta Rudi Nadeschka

10aM

Scherer-Pscheidt Nagel Ilka

10bM

Wiedemann Karin Rothbauer Beate
DK 5/6 Yefimeno Pavel  Dolata Maciej
DK 7-9 Ajder Marko  
Ganztagsklassen
Regelklassen
M-Zug Klassen
Deutschklassen

 

 

Zu den Aufgaben als KES gehören v. a. folgende:

  1. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen.
  2. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren.
  3. den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben.
  4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten.

 

Verschwiegenheitspflicht:

KES sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen ebenso wie Elternbeiräte Stillschweigen über ihnen bekannt gewordene Angelegenheiten bewahren. Diese Verpflichtung gilt jedoch nur für sensible Informationen und Tatsachen. Im Zweifel können Sie sich an den Klassenleiter wenden. Falls sich dies aufgrund der information nicht anbietet, wenden Sie sich an den Schulleiter. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach beendigung der Tätigkeit als KES bzw. Elternbeirat.


 

 

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