klassenelternsprecher

Gestalten Sie als gewählter Klassenelternsprecher (KES) die Schule Ihres Kindes aktiv mit.  Als gewählter Vertreter der Erziehungsberechtigten einer Klasse sind Sie Bindegliede zwischen den Eltern und den Lehrkräften der Klasse.  Ihre Aufgabe ist es, die Interessender Eltern bei der Bildung und Erziehung ihrer Kinder in der Schule wahrzunehmen. https://www.elternmitwirkung.bayern/klassenelternsprecher/

 

 

1. Klassenelternsprecher

2. Klassenelternsprecher

5a

 Ficko-Fischer Stefanie  Fiedler Michaela

5b

 Stroot Elke  Doppelbauer Stephanie

5c

 Steiger Sofie  

5d

 Schneider Simone  Schlecht Melanie

6a

 Geß Manuela Liebhäuser Simone

6b

 Nagel Marina  Wittmann Andreas

6c

 Geiß Martina  Weng Ramona

 6d

 Glaser Mira  Gerhardt Monika

7a

 Gülsen Fatih  Kuruczne-Papp Agnes

7b

 Kreischer Michaela  Schar/ Draht Jennifer

7c

 Diethei Stefanie  

 7m

Müller Virgina  Holzmann Sandra

8a

 Peter Simone  

8b

 Schneider Stefan  Hlushchenko Ievgen

8M

 Kohn Natalie  Dambacher Karolin

9a

 Wörle Michaela  Hiesinger Sandra

9b

Saremba Annette Neumeyer Simone

9aM

 Scherer Bettina  Nagel Ilka

9bM

 Rothbauer Beate  Schönamsgruber Anita

10aM

 Heinen Nicola  Eisenschink Petra

10bM

 Fischer-Brown Marlyn  Peschke Ulrike
DK 5/6 Salaka Haris  
DK 7-9 Ajder Marko  

 

Zu den Aufgaben als KES gehören v. a. folgende:

  1. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen.
  2. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren.
  3. den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben.
  4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten.

 

Verschwiegenheitspflicht:

KES sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen ebenso wie Elternbeiräte Stillschweigen über ihnen bekannt gewordene Angelegenheiten bewahren. Diese Verpflichtung gilt jedoch nur für sensible Informationen und Tatsachen. Im Zweifel können Sie sich an den Klassenleiter wenden. Falls sich dies aufgrund der information nicht anbietet, wenden Sie sich an den Schulleiter. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach beendigung der Tätigkeit als KES bzw. Elternbeirat.


 

 

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