Gestalten Sie als gewählter Klassenelternsprecher (KES) die Schule Ihres Kindes aktiv mit. Als gewählter Vertreter der Erziehungsberechtigten einer Klasse sind Sie Bindegliede zwischen den Eltern und den Lehrkräften der Klasse. Ihre Aufgabe ist es, die Interessender Eltern bei der Bildung und Erziehung ihrer Kinder in der Schule wahrzunehmen. https://www.elternmitwirkung.bayern/klassenelternsprecher/
1. Klassenelternsprecher |
2. Klassenelternsprecher |
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5a |
Fatih Gülsen | |
5b |
Stefanie Brandl | Mario Hammer |
5c |
Karl-Heinz Wörlen | Pia Nierlein |
5d |
Xhemaili Gezim | Michaela Kreischer |
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6a |
Simone Schneider | Carolin Dambacher |
6b |
Wolfgang Weichenmeier | Melanie Straßner |
6c |
Jutta Nestler | |
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7a |
Sandra Hiesinger | Michaela Wörle |
7b |
Annette Saremba | Simone Neumeyer |
7M |
Karin Wiedemann | EstherWokert |
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8a |
Melinda Trautwein | Mandy Rößler |
8b |
Claudia Kahler | Meli Helbig |
8M |
Nicola Heinen | Claudia Weng |
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9a |
Sabine Pietrosante | Sandra Pohlner |
9b |
Alexander Karius | Valentina Nitschke |
9aM |
Janine Linse | Petra Alexy |
9bM |
Manuela Hager-Bibl | Jörg Strauß |
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10aM |
Diana Volz | Lidia Molska |
10bM |
Lucia Lierheimer | Michaela Volland |
Zu den Aufgaben als KES gehören v. a. folgende:
- das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen.
- das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren.
- den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben.
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten.
Verschwiegenheitspflicht:
KES sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen ebenso wie Elternbeiräte Stillschweigen über ihnen bekannt gewordene Angelegenheiten bewahren. Diese Verpflichtung gilt jedoch nur für sensible Informationen und Tatsachen. Im Zweifel können Sie sich an den Klassenleiter wenden. Falls sich dies aufgrund der information nicht anbietet, wenden Sie sich an den Schulleiter. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach beendigung der Tätigkeit als KES bzw. Elternbeirat.